Das Hinweisgeberschutzgesetz wirft seine Schatten zunehmend voraus. Unternehmen sollten dringend die gesetzlich vorgeschriebene Meldestelle einrichten, und das auch wenn man weniger als 50 Mitarbeiter hat. Was sollte gemeldet werden, an wen sollte es gemeldet werden, wie soll das ganze aussehen und was darf es maximal kosten ? Wir zeigen es Ihnen und unterstützen Sie bei Ihren Fragen.