Viele arbeiten nun vom heimischen Schreibtisch aus. Nur noch an ausgewählten Tagen kommt man ins Büro. Der Chef verliert damit einen Teil der Kontrolle über seine Angestellten. So manch ein Vorgesetzter fragt sich besorgt, ob sein Team zu Hause genauso fleißig arbeitet und nicht heimlich das Schlafzimmer saugt. Spionagesoftware, Kontrolle der E-Mails, Privatdetektiv: Die Liste der theoretischen Möglichkeiten, um Mitarbeiter zu überwachen, ist lang. Sogenannte Keylogger oder Monitoring-Tools erfreuen sich immer größerer Beliebtheit.

Im Gegensatz zu den USA sind die Rechte des Arbeitgebers in Deutschland sehr eingeschränkt. „Jedwede Art der Überwachung muss datenschutzkonform sein“, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht im Gespräch mit Business Insider. Das heißt, euer Chef braucht einen berechtigten Zweck, wenn er euch kontrollieren will. Der liegt zum Beispiel vor, wenn ein konkreter Verdacht einer schweren Pflichtverletzung besteht oder wenn der Arbeitgeber stichprobenartig überprüfen will, ob seine Mitarbeiter ihre Dienstgeräte auch privat nutzen.
„An diesem Zweck ist die Erforderlichkeit und die Angemessenheit der Kontrolle auszurichten, insbesondere unter Berücksichtigung der Intensität des Eingriffs“, erklärt die Arbeitsrechtsexpertin. Das bedeute zum Beispiel: keine Kontrolle in Privatbereichen — und eine zeitliche Beschränkung der Überwachung. „Eine Dauerüberwachung ist grundsätzlich verboten.“

Der Arbeitgeber muss allerdings kontrollieren, ob sich der Mitarbeiter im Home Office an die Vorgaben zum Daten- und Arbeitsschutz hält. So müssen Dienstgeräte beispielsweise vor dem Zugriff Dritter geschützt werden.

Die Kontrolle vor Ort gestaltet sich jedoch schwierig. Denn ihr müsst euren Chef zu keiner Zeit in eure Wohnung lassen, wenn es keine entsprechende Vereinbarung gibt. Um die Vorgaben dennoch zu überprüfen, kann sich euer Arbeitgeber aber zum Beispiel Fotos von eurem Arbeitsplatz zeigen lassen.

Wie lange und zu welchen Zeiten wir arbeiten müssen, regelt unser Arbeitsvertrag. Diese Vereinbarung gilt auch fürs Home Office. Bei der Arbeit von Zuhause sind die Regelungen zu Höchstarbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeiten sowie das Sonn- und Feiertagsverbot einzuhalten.
Euer Chef kann verlangen, dass die zu Hause gearbeiteten Stunden regelmäßig erfasst und vorgelegt werden. Auch kann er diese mit einem System zur Arbeitszeiterfassung kontrollieren. Eine sehr einfache Methode ist es, die Log-In-Daten des Arbeitnehmers auszuwerten. So kann der Chef sehen, wann wir uns in das Betriebsnetzwerk ein- und wieder ausgeloggt haben.

Wie viel der Arbeitgeber allerdings davon hat, wenn er nur die Log-In-Zeiten überprüft, ist eine andere Frage. Aus den Daten ergibt sich nämlich nicht, ob der Mitarbeiter auch wirklich gearbeitet oder ob er einfach privat im Internet gesurft hat.

Genauer ist da Spionagesoftware. Diese ist allerdings nur erlaubt, es einen konkreten Verdacht auf eine Straftat oder eine schwerwiegende Pflichtverletzung gibt. Selbst, wenn der Arbeitgeber vorher ankündigt ein solches Programm auf den Arbeitsgeräten seiner Mitarbeiter zu installieren ist das nicht legal. „Die Offenlegung macht eine unzulässige Überwachung nicht zulässig“.

Aber:
Wer sich seine Arbeitszeit bezahlen lässt und in dieser fernsieht, den Hausputz erledigt oder stundenlang im Internet surft, verletzt damit seine im Arbeitsvertrag festgelegte Pflicht. Laut Nathalie Oberthür kann der Chef dafür eine Abmahnung erteilen. „In schwerwiegenden Fällen droht die Kündigung“, sagt die Arbeitsrechtsexpertin. Zudem kann euch euer Chef die nicht geleisteten Arbeitsstunden vom Gehalt abziehen.